Schema eines Meßtischblattes
Hier werden die Minutenfelder im Quadranten-Viertel angekreuzt, in denen
der Fundort liegt. Liegt der Fundort in zwei Qudranten-Vierteln, sind zwei
Meldebögen auszufüllen. Prinzipiell ist pro Fundort ein Meldebogen
auszufüllen. Nach Möglichkeit sollte nach Lebensräumen getrennt
gesammelt und protokolliert werden. (z.B. Brombeergetrüpp auf kalkreichem
Untergrund, Waldmantel trockenwarmer Standorte, Schwarzerlenwald an Fließgewässern,
Fichtenforst, Acker auf Lößboden). Ansonsten sind auf dem Meldebogen
alle besammelten Biotoptypen aufzuführen.
TK-25-Nummer, Quadrant und Minutenfeld
Hier werden die Nummer des Meßtischblattes (Topographische Karte
im Maßstab 1:25.000), der entsprechende Quadrant (1 bis 4) eingetragen.
Die entsprechenden Minutenfelder (1-15) in dem der Fundort liegt, sind
anzukreuzen.
Fundort
Hier sollte eine in der entsprechenden Karte wiederzufindende Bezeichnung
des Fundortes oder eine Kurzbeschreibung angegeben werden (keine Biotopbeschreibung).
Muster: Laubwald 2 km südwestlich XY-Dorf; Südufer des Unterbacher
Sees; 'Hinkesforst'; Schelpe-Bach zwischen A-Dorf und B-Stadt. Die Angaben
sollten jeweils anhand des Meßtischblattes nachvollziehbar sein.
Kreis
Angabe des Kreises/der kreisfreien Stadt entsprechend dem amtlichen Kfz.-Kennzeichen,
z.B. LIP - Kreis Lippe, K - Stadt Köln, HSK - Hochsauerlandkreis.
Stadt/ Ortschaft
Angabe der Stadt/Ortschaft z.b.: Stadt Hilden; Stadt Höxter - Ortschaft
Brenkhausen.
Geologie
z.B. Schiefer, Grauwacke, Sandstein, Basalt, Muschelkalk.
m ü. NN
Hier sollte die mittlere Höhe über dem Meeresspiegel (siehe
Topographische Karte) eingetragen werden.
lfd.-Nr. des Fundortes in der Karte
Dies ist die laufende Nummer des jeweiligen Fundortes die in der beigefügten
Kartenskizze oder -kopie auf der Rückseite eingetragen wurde. Diese
Nummer sollte bei denselben Gebieten, die in den folgenden Jahren weiter
untersucht werden, nach Möglichkeit beibehalten werden.
Melder
Platz für Adressenstempel. Auch regelmäßige Melderlnnen
und ständige Mitarbeiterlnnen des Arbeitskreises sollten hier ihre
vollständige Adresse angeben.
Beobachtungszeitraum
Aus Gründen der Datenbankstruktur muß ein vollständiges
Datum eingetragen werden (z.b. 05.01.2000). Ist der Tag unbekannt, erfolgt
der Eintrag 00.01.2000. Ist der Monat unbekannt, erfolgt der Eintrag 00.00.2000.
Erfassung und Methode
Hier bitte die zutreffende Methode/Methoden und den Erfassungsgrad ankreuzen.
"Stichprobenhaft" heißt in der Regel, daß eine Nachkontrolle
erforderlich ist, bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere Arten
zu erwarten sind oder daß nicht das gesamte Gebiet kontrolliert
werden konnte.
Bemerkungen
An dieser Stelle können interessante Feststellungen vermerkt werden,
z.B. zur Ökologie der Arten, auch Hinweise zu erkannten Gefährdungen
und zu durchgeführten Schutzbemühungen. Hier kann auch vermerkt
werden, wer die Art ggf. nachbestimmt hat.
Artenliste
In dieser Liste sind alle in Nordrhein-Westfalen bekannt gewordenen Schnecken-
und Muschelarten (hier ohne Treibhausarten) aufgeführt (vgl. Arbeitscheckliste
2. Fassung Stand 01.11.2001). Es dürfen nur sichere Artbestimmungen
eingetragen werden. Hier nicht aufgeführte Arten können in die
Leerzeilen eingetragen werden. Ebenso können in die Leerzeilen unbestimmte
Arten nach Gattung (Cepaea cf. juv. oder Cochlicopa cf. lubricella) aufgenommen
werden. Auf die Möglichkeit einer Bestimmung von Belegen durch den
Arbeitskreis Mollusken NRW wurde bereits hingewiesen.
Spalte S (Status)
In die Spalte S werden folgende Status-Abkürzungen je nach Erfüllung
der Kriterien eingetragen.
V = Vorkommende Population
Kriterium: Die Anzahl der lebend gesammelten bzw. beobachteten Jung- und/oder
Alttiere läßt auf eine "reproduktionsfähige Population"
schließen. Die Habitatansprüche der Art sind im untersuchten
Biotoptyp erfüllt.
W = Wahrscheinliches Vorkommen
Kriterium: Frische, leere Schalen oder Gehäuse gefunden. Der Fundort
läßt auf eine Erfüllung der Habitatansprüche der
Art schließen.
U = Status unklar: Vorkommen übersehen, erloschen oder vom Genist
ausgespült
Kriterium: Alte, leere Schalen oder Gehäuse, außerhalb eines
eindeutigen Genistfundortes gefunden. Keine intensive Nachsuche am Fundort
und in der angrenzenden Umgebung. Der Fundort läßt auf eine
Erfüllung der Habitatansprüche der Art schließen.
G = Genistfund
Kriterium: Eindeutiger Genistfund (Spülsaum, Genisthaufen, Treibholzstamm),
alte und/oder frische, leere Schalen oder Gehäuse gefunden. Der Fundort
läßt nicht auf eine Erfüllung der Habitatansprüche
der Art schließen.
E = Vorkommen erloschen
Kriterium: Es liegen Literaturangaben oder Sammlungsmaterial mit einem
anwendbaren Raumbezug vor, oder es wurden alte, leere Schalen oder Gehäuse
außerhalb eines eindeutigen Genistfundortes gefunden. Im gesamten
räumlichen Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes wurde intensiv
gesucht bzw. weitergesucht. Als Ergebnis wurden keine lebenden Tiere beobachtet,
und es wurden keine frischen, leeren Schalen oder Gehäuse gefunden.
Die Einschätzung erfolgt unter dem Vorbehalt, daß es praktisch
fast unmöglich ist, einen 100%igen Nachweis dafür zu erbringen,
daß eine Art nicht vorkommt. Da eine Unterscheidung, ob es sich
um subrezente oder um subfossile Funde handelt, unseres Erachtens ohne
Zusatzuntersuchungen nicht möglich ist, werden alle Funde außerhalb
geologischer Aufschlüsse, auch Funde aus Niedermoor-Torfen, als subrezent
eingestuft. Der Begriff subrezent wird hier so definiert, daß die
Art zwischen dem Fundtag und dem Jahr 1900 im UG vorgekommen ist.
Spalte B (Beleg)
Ist ein Beleg hinterlegt worden, ist in diese Spalte ein x einzutragen.
Biotoptyp
Hier ist der untersuchte Biotoptyp einzutragen ggf. auch mehrere. Es sollte,
jedoch kein muß, der Biotopytpenschlüssel der Bundesrepublik
Deutschland verwendet werden: RIECKEN, RIES & SSYMANK (1994): Schriftenreihe
für Landschaftspflege Naturschutz Heft 41. Herausgegeben vom Bundeamt
für Naturschutz.
Hinweis
Unterhalb der Artenliste besteht die Möglichkeit anzukreuzen, wenn
die Melderin/ der Melder nicht damit einverstanden ist, daß die
Daten den Naturschutzbehörden oder der LÖBF entsprechend der
Vereinbarung "Zusammenarbeit zwischen Arbeitskreisen des ehrenamtlichen
Naturschutzes und der LÖLF (Abteilung Biotop- und Artenschutz)"
zur Kenntnis gelangen.
Rückseite
Die Rückseite des Erhebungsbogens dient zum Aufkleben oder Kopieren
einer Fundortkarte oder zum Zeichnen einer Skizze des Fundortes.
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